Leistungen
Psychotherapie
Gruppen-
psychotherapie
ADHS Diagnostik bei Erwachsenen
Abrechnung
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen in meiner Privatpraxis erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise den entsprechenden psychotherapeutischen Gebührenziffern (GOP).
Seit den neuen Abrechnungsempfehlungen seit Juli 2024 können teilweise zusätzliche Analogziffern kombiniert werden. Dadurch können insbesondere probatorische Sitzungen oder psychotherapeutische Gespräche höhere Gesamtkosten verursachen.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Basis des jeweiligen Steigerungsfaktors (2,3). In begründeten Fällen kann der Steigerungfaktor jedoch auch höher sein.
Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen häufig ganz oder teilweise. Vor Beginn der Behandlung empfehlen wir, die individuellen Vertragsbedingungen sowie mögliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.
Je nach Tarif können folgende Punkte relevant sein:
- Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen
- Erfordernis eines Antrags- oder Gutachterverfahrens
- Höhe der erstattungsfähigen Steigerungssätze
- Erstattung von Gruppentherapie oder Diagnostikleistungen
Möglicher Eigenanteil („Restrisiko“)
Trotz bestehender privater Krankenversicherung kann in Einzelfällen ein Eigenanteil entstehen. Dies betrifft insbesondere Leistungen,
- die nicht vollständig tariflich abgesichert sind,
- bei denen Versicherungen den Steigerungsfaktor begrenzen,
- oder analoge bzw. zusätzliche Leistungen außerhalb des Standardumfangs.
Ein vollständiger Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung kann daher nicht garantiert werden. Die Vergütungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung.
Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenerstattung.